Einstweilige Verfügung gegen Samsung (teilweise) aufgehoben

16. August 2011 4 Kommentar(e)

Nachdem gestern publik wurde, dass die Apple-Anwälte offenbar alte oder mutwillig manipulierte Bilder des Samsung Galaxy Tab 10.1 verwendeten, stellt sich jetzt heraus, dass das Landgericht Düsseldorf gar kein EU-weites Auslieferungsverbot gegen Samsung erwirken kann.

Lassen wir zunächst die Ereignisse der vergangenen Tage noch einmal Revue passieren: Vor gut einer Woche stoppte Apple am Düsseldorfer Landgericht die Auslieferung des Samsung Galaxy Tab 10.1 per einstweiliger Verfügung. Details dazu findet ihr hier. Wenige Tage später starteten verschiedene Händer mit dem Abverkauf der Lagerbestände und eine Verhandlung wurde für 25. August anberaumt. Näheres dazu findet ihr in dieser News.

Apples manipulierte (oder veraltete) Bilder
Nach einem gestern bekannt gewordenen, relativ pikantem Detail ist ab sofort aber der Kläger selbst in Schwierigkeiten. So fiel der niederländischen Webseite webwereld.nl als erster auf, was eigentlich recht offensichtlich ist: Das Seitenverhältnis des iPads beträgt 4:3, jenes des Galaxy Tab 16:9. Auf dem von Apple dem Landgericht vorgelegtem Bild, sehen beide Tablets aber nahezu identisch aus, auch das markante Samsung-Logo auf der unteren Breitseite ist nicht zu sehen. Ob hier absichtlich manipuliert wurde, oder ob es sich um einen frühen Prototyp des Samsung Galaxy Tab 10.1 handelt, muss erst geklärt werden. In beiden Fällen hat Apple im weiteren Prozessverlauf aber ein Problem.

Bildquelle: webwereld.nl

Und jetzt?
Das vorläufige Fazit des mittlerweile recht absurden Rechtsstreites: Das Landgericht Düsseldorf hob heute die Einstweilige Verfügung teilweise auf. Teilweise bedeutet, dass das Tablet ab sofort EU-weit vertrieben werden darf. Einzige Ausnahme ist Deutschland, da dort das Verfahren auf nationaler Ebene noch läuft und der Prozess wie berichtet am 25. August stattfindet.

Quellen: webwereld.nl

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