Wie kam es zur überraschenden Einstweiligen Verfügung gegen Samsung?

10. August 2011 1 Kommentar(e)

Florian Müller von Foss Patents hat heute versucht eine Erklärung abzugeben, wie es sein kann, dass Apple am Düsseldorfer Landesgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb das Galaxy Tab von Samsung erwirken konnte. Wir berichteten.

Florian Müller kann die Situation als gebürtiger Deutscher und Experte für den Patentstreit wohl am besten einschätzen. Er meint, dass es in Deutschland wesentlich einfacher ist eine Einstweilige Verfügung (EV) zu bekommen, als in Amerika. Man müsse zwar dem Gericht einen Schaden nachweisen, aber die Gerichte ließen sich recht rasch davon überzeugen, dass ein solcher vorliege. Ein deutsches Gericht ordnet eine EV zwar nur an wenn es der Auffassung ist, dass der Antragsteller den nachfolgende Rechtsstreit auch gewinnen wird, aber eine Garantie ist dies natürlich nicht. Einer genaueren Prüfung wird der Antrag somit nicht unterzogen, aber man besteht auf einer eidesstattlichen Erklärung des Antragstellers. Falsche Angaben desselben hätten somit strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Und schließlich ist eine EV ohnehin eine Frage der Haftung. Sollte Apple das Verfahren gegen Samsung verlieren, würde dies eine Schadenersatzklage durch Samsung in nicht unbeträchtlicher Höhe nach sich ziehen. Immerhin hat Samsung durch die Entscheidung einen großen wirtschaftlichen Schaden erlitten.

Und wieso gerade Düsseldorf? Sollte ein Unternehmen eine EV befürchten, wie Samsung dies wohl tun musste, hat es die Möglichkeit bei zuständigen Gerichten eine Schutzschrift zu hinterlegen. Mit einer solchen Schutzschrift ist es quasi unmöglich, dass das Gericht dem Antrag auf EV stattgibt, ohne die gegnerische Partei anzuhören. Samsung dürfte wohl vergessen haben, am Düsseldorfer Landesgericht eine solche Schutzschrift zu deponieren. Somit wurde die EV ohne Anhörung der gegnerischen Seite erwirkt, wodurch Apple Samsung gewissermaßen kalt erwischt haben dürfte.

Dennoch dürfte sich Apple ziemlich sicher sein, den Prozess zu gewinnen. Wie erwähnt ist die Haftung, die Apple durch den Verkaufsstopp erwirkt, nicht unbeträchtlich.

 

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Harald Gutzelnig   Herausgeber

Harald hat eigentlich als Herausgeber und Geschäftsführer des hinter dem Portal stehenden Verlags gar nicht viel Zeit Artikel zu schreiben, aber es macht ihm so viel Spaß, dass er dafür sogar ab und an aufs Schlafen verzichtet. Er hofft natürlich, dass dieser Schlafentzug seinen Artikeln nicht anzumerken ist.

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