Apps mit In-App-Verkäufen zocken Kinder ab

Redaktion 17. July 2012 1 Kommentar(e)

In-App-Käufe werden immer beliebter und gelten als primäre Einnahmequelle der Entwickler. Allerdings können diese zur Kostenfalle von Kindern werden und für ein böses Erwachen bei den Eltern sorgen.Bei den In-App-Käufen handelt es sich um einen Einkauf eines virtuellen Gegenstandes oder eines Zusatzfeatures, welcher in der Anwendung getätigt wird. Durch die kleinen Beträge sowie die gute Integration in das Spiel kann diese Art des Einkaufes schnell zur Kostenfalle werden. Speziell für Kinder, die mit den Gefahren oft nicht vertraut sind.

Eltern sollten die Tätigkeiten mit Smartphone, Tablet und & Co. immer im Auge behalten.

Hinterlistig in das Spiel integriert

Vor allem bei Spielen wird diese Art des Einkaufes gerne hinterlistig genutzt. So passen manche App-Entwickler die In-App-Käufe so an, dass man denken könnte, sie gehören zum Spielgeschehen dazu. Dadurch lassen sich vor allem junge Menschen einfacher zum Kauf hinreißen. Eine ebenfalls oftmals benutze Methode ist, dass die Frist von 15 Minuten, nach deren Ablauf die Kreditkartennummer automatisch gelöscht werden muss, ausgenutzt wird. So befinden sich die Kinder bereits nach der Installation im Spiel und werden nach der Erklärung versteckt zu einem In-App-Kauf aufgefordert. Da die Frist allerdings noch nicht verstrichen und der Kauf als ein Spielelement getarnt ist, ist der Kaufvertrag mit nur einem Klick unterzeichnet.

Eltern fordern Maßnahmen

Da bei solchen ungewollten Käufen ein Schaden entstehen kann, ist selbstverständlich. Um diese Gefahr einzudämmen überwachen mittlerweile viele Eltern die Aktivitäten der Kinder. Allerdings ist dies über kurz oder lang nicht die optimale Lösung. Eine Möglichkeit wäre, die In-App-Käufe generell deaktivieren zu können. Dies liegt allerdings nicht nur im Interesse der Eltern bzw. der Betroffenen: Auch die anderen App-Entwickler fordern Maßnahmen, denn durch die schwarzen Schafe wird auch deren Kundenpotential beeinträchtigt.

Quelle: Pressetext

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