Details zur Klage von Apple gegen Samsung und die nächsten Opfer

10. August 2011 4 Kommentar(e)

Wie wir gestern bereits berichteten, erwirkte Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Samsung. Dadurch darf Samsung das Galaxy Tab 10.1 nicht innerhalb der EU (ausgenommen den Niederlanden) vertreiben.
Die Kollegen von Chip.de haben sich heute die Mühe gemacht, sich durch den 44 seitigen Antrag von Apple  zu kämpfen.

In der Einleitung dieses Dokuments ist zu lesen: „Mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass die Antragsgegnerinnen das berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopieren und damit Schutzrechte der Antragstellerin verletzen. Dadurch nutzen die Antragsgegnerinnen den guten Ruf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus. Das iPad steht stellvertretend für die in der Industrie führenden Designs der Antragstellerin. Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, haben die Antragsgegnerinnen den innovativen Stil des iPad für ihren neuen Tablet Computer kopiert.“

Den „innovativen Stil des iPad“ definiert Apple folgendermaßen:

  • “(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
  • (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt
  • (iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche
  • (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist
  • (v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
  • (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.”

Wenn es also nach Apple geht, dürfte es sich bei so gut wie jedem Produkt, das derzeit als Tablet durchgeht, um eine schamlose Imitation des iPads handeln.

Ein Auszug aus der 44 seitigen Anklageschrift.

Die nächsten Opfer: Motorola und Jay-Tech
Im Dokument sind aber nicht nur interessante Details zu den Hintergründen der Klage Apple gegen Samsung zu finden, sondern Apple gibt auch gleich seine nächsten Opfer bekannt: “Dabei ist festzuhalten, dass die Antragstellerin Maßnahmen ergriffen hat und auch zukünftig ergreifen wird, um die Exklusivität des Produkts und ihre gewerblichen Schutzrechte zu wahren, soweit es um Produkte geht, die die Rechte der Antragstellerin verletzen. So hat die Antragstellerin z. B. bereits ein Verfahren gegen Motorola eingeleitet in Bezug auf das Design des Xoom-Produkts […], und zwar beim Landgericht Düsseldorf.”

Und weiter heißt es: “Des Weiteren hat die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf gegen die Jay-tech GmbH erwirkt, welche ebenfalls das iPad kopiert hatte (Aktenzeichen 14c O64/11). Die einstweilige Verfügung wurde nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten.”

Das Dokument könnt ihr euch übrigens in voller Länge als PDF bei Chip.de herunterladen.

Der Dorn im Auge von Apple: Das Samsung Galaxy Tab 10.1. Quelle: Samsung

Unsere Meinung
Eine einstweilige Verfügung wegen angeblicher Patentverletzungen ist in der IT-Branche an sich nichts Ungewöhnliches. Aufgrund der Schnelllebigkeit des Tablet-Marktes ist der vorübergehende Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 aber sicherlich ein heftiger Schlag für Samsung.

Wir denken jedenfalls nicht, dass Apple mit seiner Klage durchkommt. Dass Apple sich dadurch imitiert sieht, dass Samsung in seinem Gerät etwa auch eine „flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt“ verbaut, oder dass bei der Benutzung des Gerätes „farbige Icons innerhalb des Displays“ erscheinen, zeugt eher davon, dass es sich dabei um ein reines Hinauszögern des Galaxy Tab 10.1-Verkaufsstart handelt. Eine Entscheidung des Richters am Düsseldorfer Landgericht wird es erst in einem Monat geben, und diese wird unserer Einschätzung nach für Samsung ausfallen. Bis dahin wird das Galaxy Tab 10.1 aber in der EU wohl tatsächlich nur aus den Niederlanden zu bekommen sein.

Samsungs PR-Chef Kim Titus reagierte übrigens bereits auf die Vorwürfe von Apple und meinte, dass Samsung sein „geistiges Eigentum in der ganzen Welt verteidigen” würde. Wir sind gespannt.

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Wie kam es zur überraschenden Einstweiligen Verfügung gegen Samsung?

Quelle: Chip.de

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