Gericht in Düsseldorf setzt Verfahren gegen Samsung aus

Tam 23. Oktober 2012 0 Kommentar(e)

Gerichtsprozesse im Marken- und Geschmacksmusterrecht laufen oftmals mehrphasig ab – nachdem der Besitzer des Musters die Verletzung klagt, stellt der Beklagte in der Regel einen Antrag auf die Löschung des Geschmacksmusters bzw. des Patents. Der Grund dafür ist, dass der Prozess ein existierendes Muster voraussetzt – ist das Muster gelöscht, so gibt es auch kein Verletzungsverfahren mehr. Das Düsseldorfer Gericht setzt aus diesem Grund nun das Verfahren Apple gegen Samsung aus.


Apple hat vor einigen Monaten ein Verletzungsverfahren gegen Samsung angestrengt – man beschuldigte das koreanische Unternehmen, bei den Smartphones die Geschmacksmuster der Cupertinianer verletzt zu haben.

Samsung reagierte darauf, indem es die Löschung ebendieser Muster forderte. Da dieses Verfahren erst im europäischen Markenamt zu Alicante entschieden werden muss, hat das Landgericht zu Düsseldorf den Prozess nun ausgesetzt (also pausiert).

Der Patenstreit geht munter weiter.

Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Formalität: es ist sinnlos, anhand von Geschmacksmustern zu verhandeln, deren Gültigkeit noch nicht ausjudiziert ist. Sollten die Muster die Prüfung bestehen, so würde die eigentliche Verhandlung fortgesetzt.

Der Patentstreit geht also munter weiter, wir halten euch natürlich auf dem Laufenden.

Quelle: derstandard.at

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Tam Hanna   Redakteur

Tam Hanna befasst sich seit dem Jahr 2004 mit der Entwicklung und Anwendung von Handcomputern. Er steht unter tamhan@tamoggemon.com jederzeit für Fragen, Trainings und Vortragsanfragen zur Verfügung.

 

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