Was Apple mit der Eurokrise zu tun hat?

13. February 2012 0 Kommentar(e)

Eigentlich gar nichts. Oder doch? Jedenfalls müssen wir euch wieder einmal mit Patentstreitigkeiten belästigen. Man hört dies wahrscheinlich ungefähr so gern wie Informationen über Eurokrise und Schuldenbremse und dennoch kann man sich ihrer nicht entziehen, denn immerhin betreffen auch sie uns unmittelbar.

Das war´s auch schon mit dem Zusammenhang zwischen Apple und Eurokrise. Auch diesmal sind die Streithähne durchweg Altbekannte, nämlich Apple und Samsung. Diesmal hat Apple es auf das Google-Flaggschiff Galaxy Nexus abgesehen, das per „Einstweiliger Verfügung“ in den USA verboten werden soll.

Genau genommen richtet sich die Klage allerdings nicht gegen das Nexus und Samsung alleine, vielmehr geht es um vier Patente von Android 4.0, die Apple für sich beansprucht. Somit ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere Gerätehersteller, die Geräte mit ICS ausliefern von Apple aufs Korn genommen werden.

Und wieder hat sich Apple auf Samsung eingeschossen, diesmal geht es aber genau genommen um Android 4.0

Und wieder hat sich Apple auf Samsung eingeschossen, diesmal geht es aber genau genommen um Android 4.0

Die vier Patente laut Anklageschrift sind:

  • US Patent Nr. 5.946.647 – das Patent wurde 1996 eingereicht (ausgestellt 1999) und betrifft die Erfassung von Daten, wie z.B. einer Telefonnummer, einer E-Mail oder Web-Seite, sowie die Erstellung eines Links zu diesen Daten, der beim Antippen eine Aktion initiiert, wie z.B. den Anruf der Telefonnummer.
  • US Patent Nr. 8.086.604 – dieses Patent geht zurück ins Jahr 2000 (herausgegeben Dezember 2011) und deckt das Durchsuchen verschiedener  Informationsquellen (auf Geräten und anderswo) über eine einzige Suchoberfläche, wie z.B. Siri ab. Selbst die Suche nach Text fällt laut Apple in den durch dieses Patent geschützten Bereich.
  • US Patent Nr. 8.046.721 – dieses Patent aus dem Jahr 2005 (im Oktober 2011 registriert) betrifft Apples Slide-to-Unlock-Feature ab. Bisher hatte Apple bereits das Freischalten mittels Bild patentiert, das vorliegende Patent greift aber noch etwas weiter.
  • US-Patent Nr. 8.074.172 – das Patent wurde 2007 eingereicht und umfasst die Bereitstellung von Wortvorschlägen, während der Benutzer Eingaben auf der Touchscreen-Tastatur vornimmt.

Mit dem Patent Nr. 5.946.647 konnte Apple schon mal Erfolge erzielen. Im Dezember hatte die ITC einer Apple-Klage gegen HTC stattgegeben. Wir berichteten.

Via: TheVerge

auf Facebook teilen auf Google+ teilen auf Twitter teilen
pic_HG2

Harald Gutzelnig   Herausgeber

Harald hat eigentlich als Herausgeber und Geschäftsführer des hinter dem Portal stehenden Verlags gar nicht viel Zeit Artikel zu schreiben, aber es macht ihm so viel Spaß, dass er dafür sogar ab und an aufs Schlafen verzichtet. Er hofft natürlich, dass dieser Schlafentzug seinen Artikeln nicht anzumerken ist.

Xing Profil

Kennst du schon unsere Magazine?

Alle Magazine anzeigen